Bürgerliche Schützengesellschaft Bitterfeld von 1905 e.V.

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Die Politik will das Waffenrecht verschärfen: Warum eigentlich?

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von MARTIN D. WIND

BERLIN – Gerade erst ist in Berlin eine weitere Verschärfung des Waffenrechts am mangelnden Arbeitseifer gescheitert: Das Gesetz war noch nicht ausgereift und musste daher von der Agenda genommen werden. Wodurch entsteht immer wieder der Eindruck, in Deutschland müsse trotz aller bereits bestehenden Restriktionen erneut „verschärft“ werden?

Ein Blick zurück: Eine „breite öffentliche Diskussion nach diesem Schulmassaker zwang(sic) die Koalition (…) 2009 zu einigen Änderungen des Waffengesetzes“ – so kann man das in einer kleinen Anfrage der Grünen lesen. 2009 hatte ein Schüler in Winnenden zehn Menschen getötet und weitere verletzt. Das Gesetz „musste“ politisch nachgeschärft werden, weil ein Jüngling nicht gesetzeskonform gelagerten Sportwaffen seines Vaters illegal an sich nahm und damit mordete. Hätten Vater und Sohn sich ans Gesetz gehalten, hätte es den politischen Druck zum Handeln nicht gegeben. Trotzdem bedient sich die Politik immer gerne der Moral und Emotion, um eigene Ziele voranzubringen.

Äußerer Anlass des jüngsten Aktionismus aus der Politik, war ein Anschlag in Hanau: Dort hatte 2020 ein junger Mann, während eines Amoklaufs neun Menschen in verschieden Bars und einem Kiosk getötet, bevor er seine Mutter und sich erschoss. Im Laufe der Ermittlungen wurde offenbar, dass der Täter wegen psychischer Auffälligkeiten und Drogenhandels polizei– und behördenbekannt war. Dennoch durfte er seine legal erworbenen geliehenen Waffen im Besitz haben.

Wie stellt sich die „Lage“ an der „Waffenfront“ in Deutschland eigentlich dar?

Es gibt in Deutschland rund 5,8 Millionen registrierte, „legale“ Schusswaffen. Nicht registrierte, „illegale“ Waffen soll es nach Polizeiangaben rund 20 Millionen geben. Je nach politischer Verortung wird auch von „bis zu 40 Millionen illegalen Schusswaffen“ geredet. Eine realistische Beurteilung gestaltet sich unmöglich. Vor allem, wenn man weiß, dass Mitte der 70er Jahre rund 20 Millionen bisher genehmigungsfrei besessene Waffen durch Gesetzesänderung zu „illegalen“ Waffen wurden.

Wenn es um Statistiken zum „Einsatz“ von Waffen geht, wird die Situation komplex: Der Einsatz einer „Schusswaffe“ wird auch dann verzeichnet, wenn Spielzeug- oder sogenannte Schreckschusswaffen benutzt wurden: Auch das bedrohliche Vorzeigen einer vermeintlichen Bewaffnung, geht in die Statistik ein. Wen man sich vor Augen führt, dass seit den 90er Jahre eine stetige Abnahme der Straftaten mit Schusswaffen zu verzeichnen ist, dass davon mehr als 95 Prozent mit illegalen Waffen oder erlaubnisfreien „Waffen“ (51 Prozent) aber nur rund vier Prozent mit legalen Waffen begangen werden, dann kommt man ins Grübeln. Vor allem wenn man bedenkt, dass auch das Geballere auf Straßenschilder oder sonstiger Vandalismus mit Schusswaffen in die Statistiken (ca. 30 Prozent) fließt.

Hier ein paar Vergleichsparameter. Laut Jäger, Rechtsanwalt sowie Waffenrechtsexperte Joachim Streitberger gibt es pro Jahr rund 150 durch Schusswaffen getötete Menschen. Rund 40.000 Menschen werden jährlich Opfer von Krankenhauskeimen. Insgesamt benötigen rund zwei Millionen Jäger, Sportschützen und Waffensammler behördliche Erlaubnisse und Kontrolle. Bei jeder Waffenrechtsverschärfung werden diese Besitzer und Eigentümer legaler Waffen für die illegale Nutzung oder die Nutzung illegaler Waffen in Mithaftung genommen. Hier sieht Streitberger keine sinnvolle Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.

Das ist für die Opfer solchen Missbrauchs nicht tröstlich, aber es sendet ein deutliches Signal in die Diskussion. Auch die derzeit alarmistisch geführte Diskussion über die Zunahme registrierter Waffen, sagt wenig über eine „Gewalt“- und Einsatzbereitschaft für solche Waffen, als viel mehr über das schwindende Sicherheitsgefühl der Bevölkerung angesichts der gegenwärtigen Politik. Was da registriert wird, sind keinee wirklichen Waffen. Überwiegend handelt es sich um „Waffen“, die zur „Selbstverteidigung“ erworben werden. Streitberger zeigt auch hier das Problem auf: Wer meint, er könne mit einer Gaspistole einen Verbrecher mit „echter“ Schusswaffe beeindrucken, der werde sehr schnell erkennen müssen, dass er keinerlei Chance auf „Erfolg“ habe. Straftäter interessiere die Rechtslage in der Regel nicht.

Das habe sich in Großbritannien gezeigt, nachdem jeglicher Besitz von Waffen verboten wurde: Die Gangster schossen nun im Vorbeifahren aus Fahrzeugen, die Zahl illegaler Waffen nahm rapide zu, die Polizei musste kapitulieren, weil sie dem Schmuggel nicht Herr werden konnte. Der Schusswaffeneinsatz nahm zu. Ähnlich stellt sich die Situation in den USA dar. Amokläufe aus den USA werden in Deutschland gerne zum Anheizen der Diskussion benutzt. Bei genauer Betrachtung der Situation wird klar, dass in den USA die meisten Verbrechen mit illegalen Waffen und im Bereich der organisierten Kriminalität geschehen. Signifikant hoch sind die Zahlen da, wo es die restriktivsten Waffengesetze gibt. Beinahe ketzerisch (verdammenswert) ist es, dass in Florida die Taten mit Schusswaffen um 80 Prozent sanken, nachdem verdecktes Tragen der Waffen erlaubt wurde. RA Streitberger erklärt das mit der Unberechenbarkeit: Kriminelle wissen nicht mehr, ob sie auf jemanden mit Bewaffnung treffen.

Wie dem auch sei, es muss einen gesunden Ausgleich zwischen Waffennutzern wie Sportschützen und Jägern oder auch Waffensammlern und den Interessen einer rechtsstaatlichen Gesellschaft geben. Überbordende Restriktionen sind hier sicher kein vernünftiger Königsweg. Wie formuliert das Joachim Streitberger? „Ich bin Reiter. Wenn die Hürden zu hoch werden, gehen die Pferde vorbei. Genauso ist das auch mit der Waffengesetzgebung: Überreißt der Gesetzgeber, werden die Bürger Mittel und Wege finden, um diese Restriktionen zu umgehen. Dann ist es aber nicht mehr transparent.“ Und eine Kontrolle der Waffenszene durch die Obrigkeit sei doch gut.

Bildquelle:

  • Patronen_Waffen: pixabay

 

DSB gegen BMI-Bestrebungen zur Verschärfung des Waffenrechts

29.03.2021 17:25

Mit großem Unverständnis und Unmut hat der Deutsche Schützenbund auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur „Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ reagiert. In der anhängenden DSB-Stellungnahme wird die BMI-Bestrebung, Extremisten, Kriminellen oder psychisch-kranken Personen den Zugang zu Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen, ausdrücklich begrüßt. Der DSB hält die aufgeführten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele jedoch für nicht geeignet.

Unverständnis herrscht zum einen über die Vorgehensweise des Ministeriums, denn erst am 4. März verneinten die Ministeriums-Vertreter im Rahmen eines Sicherheitsgesprächs mit den anerkannten Schießsportverbänden eine Anpassung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode. Inhaltlich wendet sich der DSB in erster Linie gegen folgende Überlegungen:

  • einer verpflichtenden Regelabfrage der Waffenbehörde an die Gesundheitsämter (§ 6 Abs.1a Waffengesetz)
  • der Einbindung und Mitteilungspflicht anderer Behörden (§ 6b Waffengesetz)
  • der Nachberichtspflicht, d.h. die Verpflichtung aller zukünftig nach § 5 und § 6 involvierten Behörden der Waffenbehörde im Nachgang erhaltene Erkenntnisse mitzuteilen (§ 6a Waffengesetz).

Vor allem die Einbindung und Mitteilungspflicht aller Behörden, die in keinem Zusammenhang mit dem Waffenrecht stehen, öffne aus Sicht des DSB einem „Denunziantentum“ Tür und Tor. In Bezug auf die Informationspflicht der Gesundheitsämter sieht der DSB einen groben Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen und einen Eingriff in höchstpersönliche Rechte. Infolgedessen hält der DSB eine zwangläufig geforderte mögliche Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für mehr als fraglich.

Hinzu kommt in diesem Zusammenhang, dass die fachliche Qualifikation und Beurteilung der Gesundheitsämter in Bezug auf die waffenrechtliche persönliche Eignung von Sportschützen zweifelhaft ist.

Wir haben kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit!

Walter Wolpert, DSB-Vizepräsident Recht zu dem neuen Referentenentwurf des BMI

„Wir unterstützen den Gesetzgeber bei der Bekämpfung gegen den illegalen Waffenbesitz und allen zielführenden Maßnahmen, um Personen, die nicht zuverlässig im Sinne des Waffenrechts sind, den Zugang zu Waffen zu erschweren oder bestenfalls unmöglich zu machen. Statt jedoch die bestehenden Gesetze und aktuell verantwortlichen Behörden koordiniert und zielführend einzusetzen, blähen die neuen Vorschläge nur den Verwaltungsapparat auf und belasten unsere Mitglieder. Wir haben kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit“, positioniert sich DSB-Vizepräsident Walter Wolpert klar.

Der DSB befürchtet insgesamt ein „Bürokratiemonster“ mit zusätzlichen Kosten und deutlichen Einschnitten in die Persönlichkeitsrechte sowie den Datenschutz seiner Mitglieder, zumal bei allem Aufwand kein signifikanter Sicherheitsgewinn erkennbar ist. Insgesamt stellt sich der DSB die Frage, wie die Behörden mit ihren Mitarbeitern die zusätzlichen Aufgaben überhaupt erfüllen sollen. Ein Blick auf die momentane Situation der Gesundheitsämter mag dies verdeutlichen.

In der detaillierten Stellungnahme sind die zentralen Kritikpunkte des Deutschen Schützenbundes aufgeführt, der sich weiterhin mit allem Nachdruck gegenüber der Politik für seine Mitglieder und den Schießsport einsetzen wird.

DSB-Stellungnahme zu der Tat in Hanau

20.02.2020 14:04

Der Deutsche Schützenbund ist schockiert über den rechtsextremistischen Anschlag, der sich am Mittwochabend, 19. Februar, im hessischen Hanau ereignet hat, bei dem elf Menschen ums Leben kamen und weitere Menschen schwer verletzt wurden. Der Umstand, dass ein Sportschütze der Täter ist, macht die Tat für den Deutschen Schützenbund noch unvorstellbarer. Schließlich lautet der erste Grundsatz der DSB-Satzung, dass ein Sportschütze seine Waffe ausschließlich als Sportgerät verwendet und niemandem damit Leid zufügt.

„Wir sind fassungslos und sprechen den Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme aus“, äußerte sich Vizepräsident Recht Walter Wolpert in einer ersten Stellungnahme und sagt weiter: „Dass die Tat einen rechtsradikalen, rassistischen Hintergrund hat, macht sie noch verachtenswerter.“ Der Deutsche Schützenbund spricht sich in aller Deutlichkeit gegen jede Form von Extremismus in unserer Gesellschaft aus, hat dies in seiner Satzung fest verankert und beteiligt sich mit Nachdruck an der Aufklärungs- und Informationspolitik unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes.

Dass nun das gesamte Sportschützenwesen und das vor kurzem weiter verschärfte Waffenrecht in Frage gestellt werden, ist ein menschlicher Reflex, der jedoch nach DSB-Ansicht zu kurz greift. Das deutsche Waffenrecht gilt als eines der schärfsten weltweit, Sportschützen als legale Waffenbesitzer zählen ohne Zweifel zu dem am stärksten kontrollierten und zugleich gesetzestreuesten Personenkreis in Deutschland. Gegen menschliches Fehlverhalten und kriminelle Energie helfen jedoch die besten Gesetze nicht. 

Die Anforderungen für den Besitz sind für Sportschützen (zu Recht) hoch. Deshalb wird auch in den Jahren nach dem Ersterwerb einer Waffe der Sportschütze weiter auf seine Zuverlässigkeit und sein Bedürfnis überprüft, nach dem neuen Waffengesetz demnächst auch durch den Verfassungsschutz.

“Es gibt genügend Kontrollen für Sportschützen! Sie müssen mindestens ein Jahr Vereinsmitglied sein, um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu dürfen. Darüber entscheidet dann die Genehmigungsbehörde nach einer Zuverlässigkeitsprüfung, wobei auch das polizeiliche Führungszeugnis berücksichtigt wird", erklärt Wolpert.

Der DSB möchte nichts beschönigen. Es sind elf Menschen ums Leben gekommen, weitere wurden verletzt. Dem kann man kaum etwas Rationales entgegensetzen. Die erneute Diskussion um das Schützenwesen und den Generalverdacht gegenüber unseren 1,35 Millionen Mitgliedern in über 14.000 Vereinen, die tagtäglich zeigen, dass sie die Gesellschaft stärken und ihren Sport friedlich ausüben, lehnt der DSB jedoch ab.

Zur Aufbewahrung von Waffentresorschlüsseln

/ / Jagd- und Waffenrecht, Uncategorized

Die Frage, wie die Schlüssel zu einem Waffentresor richtig aufzubewahren sind, wird kontrovers diskutiert. Vielfach hört man die Meinung, auch die Schlüssel müssten in einem Behältnis aufbewahrt werden, das dem Widerstandsgrad bzw. der Sicherheitsstufe des entsprechenden Waffentresors entspricht.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun mit Urteil vom 21.02.2019 (Az. 20 K 8077/17 = JE XXI/XVII Nr. 288) klargestellt, dass Schlüssel zu einem Waffentresor gerade nicht in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das den Anforderungen des Waffentresors entspricht. Es sei nicht fahrlässig im Sinne des Waffenrechts, wenn ein Waffentresorschlüssel so aufbewahrt wird, dass ein Dritter den Schlüssel nicht ohne weiteres findet und/oder in einem nicht ohne weiteres zu öffnenden Behältnis, z.B. in einer Geldkassette gelagert wird.

Eine gerichtliche Klärung war längst überfällig, da sich der Gesetzgeber zu diesem Thema ausschweigt. Interessant ist, dass das Verwaltungsgericht gerade nicht verlangt, dass die Schlüssel in einem nicht ohne weiteres zu öffnenden Behältnis aufbewahrt werden, sondern auch eine Aufbewahrung in einer Weise, die verhindert, dass ein Dritter den Schlüssel ohne weiteres zu finden vermag, zulässig ist. Welche Form der Aufbewahrung dann tatsächlich ausreichend ist, bleibt im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.

Bisherigen Mutmaßungen, der Schlüssel müsse ständig „am Mann“ getragen, in einem Schlüsseltresor oder gar in einem (anderen) Waffentresor aufbewahrt werden, ist damit jedoch ein Ende gesetzt. Meines Erachtens eine sinnvolle und praxisgerechte Entscheidung!

 

www.dsb.de/aktuelles/artikel/dsb-stellungnahme-zu-bundesrats-aenderungen-fuer-das-waffengesetz-7899/

21.06.2019 17:48

Am 8. Februar 2019 hat der Deutsche Schützenbund seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie fristgerecht abgegeben. Neben dem DSB haben auch etliche andere Interessenverbände (dem DSB sind 13 bekannt) ihre Stellungnahme abgegeben. Einige davon haben sich dabei sehr an der DSB-Stellungnahme orientiert.

Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes vom 8. Februar 2019

Unmittelbar danach schrieb der DSB etliche Mitglieder des Bundestags, insbesondere die Mitglieder des Innenausschusses, sowie die Landesinnenminister an und übermittelte diesen eigens die Stellungnahme.

In der Folge hat der DSB sämtliche anerkannten Schießsportverbände sowie die beiden Schießstandsachverständigenverbände (BVSSV und VUS) am 1. März nach Wiesbaden eingeladen, um sich über den § 12 der AWaffV auszutauschen. In der sehr konstruktiven Sitzung wurde ein Neuentwurf erstellt, dem bis auf die Vereinigung der unabhängigen Schießstandsachverständigen alle anwesenden Verbände folgen konnten. Alle zustimmenden Verbände unterzeichneten im Anschluss diesen Vorschlag. Damit ist es dem Deutschen Schützenbund gelungen, nach Jahren ein fast einheitliches Votum zugunsten der anerkannten Schießstandsachverständigen zu erzielen. Die entsprechende Erklärung wurde Herrn (MdB) Stephan Mayer, dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, übergeben.        

Am 18. März kam es in Berlin zu einem erneuten Treffen von DSB-Vertretern mit Staatssekretär Mayer. Zum wiederholten Male machte der DSB dabei seine Standpunkte deutlich: Keine Anzeigepflicht für Vorderlader, eine klare und für die Behörden verbindliche Prüffrist des Bedürfnisses (Regelüberprüfung), Zulassung von anerkannten Schießstandsachverständigen (nach Ausbildung und Zulassung durch BVA).      

Weitere Gespräche folgten am Rande des Parlamentarischen Abends des Deutschen Olympischen Sportbundes am 3. April, mit den Mitgliedern des Bundestags (MdB) Marc Henrichmann (CDU - 4. April) und Helge Lindh (SPD - 18. April und 21. Mai) sowie weiteren diversen Telefonaten, Briefen und E-Mails mit anderen Landes- und Bundesabgeordneten.  

Die zahlreichen Gespräche, Kontaktaufnahmen und Vorarbeiten mündeten in dem Redebeitrag des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer im Festakt des Deutschen Schützentages am 27. April in Wernigerode. Hier führte er zu der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus, dass der überarbeitete, neue Entwurf die allermeisten Forderungen des Deutschen Schützenbundes und der anderen Schießsportverbände berücksichtigt (Auszug aus der Rede anbei).

Die inzwischen vorliegende aktuelle Version der Kabinettsfassung (siehe auch Anlage) bestätigt diese Aussagen. Die wichtigsten Fakten sind zusammengefasst:

  1. Im Entwurf der Änderung der Verordnungsentwurf mit Stand Ende April ist § 12 AWaffV (Situation der Schießstandsachverständigen) nicht enthalten. Hier wird der DSB alle Möglichkeiten ausnützen, um den durch den ersten Referentenentwurf vom Januar eröffneten Weg zur Wiedereinsetzung der anerkannten Schießstandsachverständigen wieder aufleben zu lassen.
  2. Im Gesetzentwurf (mit Stand Anfang Mai) bleibt § 4 WaffG wie im bisherigen Referentenentwurf, mit der Ausnahme, dass § 14 WaffG neu gefasst wird.
    Nunmehr wird unterschieden in Bedürfnis für den Erwerb und sodann für den Besitz. Wesentlich ist, dass auch nach 10 Jahren weiter kontrolliert werden „soll“, hierfür dann aber die Mitgliedschaftsbescheinigung des Vereins ausreicht. In der Vergangenheit konnte („kann“) weiterhin kontrolliert werden, allerdings ohne Einschränkungen und auf unsicherer Rechtsgrundlage; die Behörden hielten sich weder an die Regelungen der WaffVwV noch wurden Ermessensüberlegungen angestellt.
  3. Die Regelungen aus dem Referentenentwurf zur Eintragungspflicht von Nachbauten historischer Waffen sind gestrichen. Es bleibt also bei der alten Gesetzeslage.
  4. An der Reduzierung der Magazine wird festgehalten.
  5. Nachtsichtgeräte und Schalldämpfer für Jäger (jagdliche Langwaffen mit Zentralfeuermunition) werden zugelassen.

Als erstes Fazit lässt sich festhalten: Einige kritische Punkte aus dem ersten Referentenentwurf konnten zum Positiven abgewendet werden, andere Punkte bedürfen weiterer Gespräche. Dabei wird der DSB sein bisheriges Vorgehen, sich mit seinen Anliegen im Sinne seiner Mitglieder direkt an die politischen Entscheider zu wenden, beibehalten. Auf dieser Grundlage gelang es - auch im Hinblick auf die aktuelle Novellierung des Waffengesetzes - gemeinsam mit den weiteren betroffenen Sport-, Jagd-, Sammler-Verbänden, insbesondere mit dem Deutschen Jagverband und dem Forum Waffenrecht - einige ursprünglich geplante Verschärfungen abzuwenden.

Der DSB wird sich auch weiterhin in engem Schulterschluss mit diesen Verbänden für seine Mitglieder einsetzen, um Verschärfungen des ohnehin schon strengen Waffengesetzes in Deutschland und weitere Belastungen für die Schützinnen und Schützen abzuwehren.

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Waffen + Alkohol = Entzug der WBK

Was ist passiert
Ein Jäger wurde beim Transport seiner Waffe angehalten mit 0,39 Promille.
Das BVerwG hat darauf ein Urteil zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit infolge Alkoholgenusses gefällt.

Meinung des Bundesverwaltungsgerichts
Die mit dem Waffenbesitz verbundenen Risiken sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die mit Waffen und Munition jederzeit ordnungsgemäß umgehen.

Auch ein einmaliges Fehlverhalten könne nicht toleriert werden; vielmehr müsse in einer solchen Situation der Umgang mit Waffen und Munition als riskant eingestuft werden, dass jeder Gebrauch von Schusswaffen unter Alkoholeinfluss die Annahme der Unzuverlässigkeit begründet.

Diese klaren und eindeutigen Worte des BVerwG zeigen auf, dass beim Gebrauch einer Schusswaffe grundsätzlich kein Alkohol im Spiel sein darf.

Das bedeutet für den Sportschützen
Kein Alkohol vor, während oder nach dem Schießen – bis die Waffen und Munition im Schrank sind.

Quelle – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss vom 22. Oktober 2014 (Az. 6 C 30.13)

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